Industrieemissions-RL
Nationale Umsetzung der den Boden betreffenden Regelungen der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL)
Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen (Stand Juli 2024)
Ein Ziel der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL oder IED) und ihrer nationalen Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der Neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ist die Vorsorge gegen das Entstehen erheblicher Verschmutzungen von Boden und Grundwasser, die durch den Betrieb von IE-Anlagen verursacht werden können.
Diesem Zweck dienen drei Instrumente:
- der Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser (AZB),
- die Überwachung von Boden und Grundwasser auf IE-Anlagen sowie
- die Rückführungspflicht.
Nach der Erarbeitung zunächst separater thematischer Arbeitshilfen werden diese mit der Vorlage der Gesamtarbeitshilfe zu einem zentralen Dokument zusammengeführt. In dieser Fassung wurden die inhaltlichen Ausführungen insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung und Zusammenführung der Quellen, die Konkretisierung der systematischen Beurteilung des Verschmutzungsrisikos, die vollzugsvereinfachende Nutzung der Wassergefährdungsklassen sowie eine harmonisierte Boden- und Grundwasseruntersuchung und -analytik überarbeitet. Maßgebliche Ziele waren die adressatengerechte Verständlichkeit, die konsistente Lesbarkeit und die Reduzierung fachlich-inhaltlicher Redundanzen.
Ferner wurden die inhaltlichen Ausführungen insbesondere im Hinblick auf:
- die Konkretisierung der systematischen Beurteilung des Verschmutzungsrisikos,
- eine Klarstellung zur behelfsmäßigen Verwendung der Wassergefährdungsklassen bei der stofflichen Relevanzprüfung im Rahmen des AZB,
- die Quellen- und Methodenaktualität sowie
- die Konsistenz von Boden- und Grundwasseruntersuchungen und -analytik
aktualisiert, weiterentwickelt und zusammengefasst.
Die Arbeitshilfe wurde durch die 66. LABO am 26.09.2024 in Potsdam beschlossen. Die UMK hat die Arbeitshilfe sodann mit dem Umlaufbeschluss Nr. 66/2024 zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Weiterführende Literatur - Hinweis: Kein offizielles LABO-Dokument!
"Feststellung der Erheblichkeit von Boden- und Grundwasserverschmutzungen nach Betriebseinstellung von IED-Anlagen", Th. Lenhart, J. Leisner, R.-N. Bulitta, altlasten spektrum, 2016, Heft 3, Seite 85 ff.
