Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Veranlassung zur Aktualisierung der Arbeitshilfe resultierte vordringlich aus den gesetzlichen Änderungen infolge der zum 1. August 2023 in-Kraft getretenen Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).
Die Überarbeitung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können. Im Rahmen der Detailuntersuchung wird dabei die verfügbare Menge eines Schadstoffes, denen ein Mensch unter den Bedingungen des betrachteten Einzelfalls ausgesetzt sein kann, abgeschätzt. Zu diesem Zweck werden auf Grundlage der BBodSchV die verschiedenen Methoden zur Expositionsabschätzung dargestellt, um die Mobilität und Verfügbarkeit der Schadstoffe im Boden sowie die Nutzungsbedingungen am Standort zu ermitteln. Dies beinhaltet auch indirekte Aufnahmen über Nutzpflanzen (Boden-Nutzpflanze-Mensch) oder Nutztiere (Boden-(Futterpflanze-)Nutztier-Mensch). Nicht behandelt werden die Schutzgüter Nutzpflanze/Pflanzenqualität (landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Nutzung) und Grundwasser sowie Deponiegase.
Die aktualisierte Arbeitshilfe soll Sachverständigen und Untersuchungsstellen eine fundierte Hilfestellung für die Arbeit vor Ort bieten. Insbesondere sollen die zuständigen Bodenschutzbehörden durch die Arbeitshilfe in die Lage versetzt werden, bei Prüfwertüberschreitungen die vertiefenden Expositionsabschätzungen sachverständiger Gutachter qualifiziert zu prüfen und grobe Abschätzungen des konkreten Risikos in begrenztem Rahmen selbst vorzunehmen.
Die LABO-Mitglieder haben auf der 65. LABO-Sitzung der vorliegenden „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ (Stand: Dezember 2024) zugestimmt und die LABO-Geschäftsstelle gebeten, das Positionspapier an die UMK zu übermitteln und ein Umlaufverfahren bei der UMK zur Zustimmung der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zu veranlassen. Die Umweltministerkonferenz hat im Folgenden mit Umlaufbeschluss Nr. 49/2024 vom 20.09.2024 die Arbeitshilfe zur Kenntnis genommen und ihrer Veröffentlichung als fachliche Empfehlung zur Anwendung in den Ländern zugestimmt.
Kontaminationen mit Kohlenwasserstoffen treten bei altlastverdächtigen Flächen häufig auf. Obwohl der Parameter MKW seit vielen Jahren analytisch erfasst wird, werden in der BBodSchV keine Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch aufgeführt. Die Bewertung dieser Kontaminationen ist erschwert durch die komplexe und variable Zusammensetzung dieser Stoffgemische. Benzine und Mineralöle - zusammengefasst unter dem Begriff „Mineralölkohlenwasserstoffe“, MKW - können Hunderte von einzelnen Verbindungen enthalten. Besonders problematisch ist dabei, dass diese Mischung aliphatische und aromatische Komponenten enthält, die teils sehr unterschiedlichen Eigenschaften und Toxizitäten der Einzelstoffe aufweisen. Die vorliegende LABO-Arbeitshilfe "Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potentiellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft" dient der Erleichterung und Vereinheitlichung des Vollzugs.
Die UMK hat mit Umlaufbeschluss 34/2017 die LABO-Arbeitshilfe „Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potentiellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft“ zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Hinweis: Die Umweltministerkonferenz hat der Veröffentlichung des genannten Positionspapiers durch Umlaufbeschluss (Umlaufverfahren Nr. 17/2005) zugestimmt; gleichzeitig hat die Umweltministerkonferenz den Ländern seine Anwendung empfohlen.
Im Zuge der Überarbeitung des Positionspapiers mit Stand vom 3.02.2009 wurde insbesondere der Anhang 1 „Empfehlungen zum Vorgehen in der Praxis“ an den neuen Erkenntnisstand aus dem BMBF-Förderschwerpunkt KORA (Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Grundwässer und Böden) angepasst und im Hinblick auf den verwaltungstechnischen Vollzug präzisiert (Umlaufverfahren Nr. 5/2009). Anschließend wurde das Positionspapier um den Anhang 2 „Methodische Hinweise zur Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung des Monitorings von natürlichen Abbauprozessen (MNA)“ erweitert. In der Erweiterung wird eine Auswahl von Methoden bereit gestellt, die als praxistauglich eingestuft werden können. Der überarbeiteten Fassung vom 10.12.2009 hat die Umweltministerkonferenz zugestimmt und deren Anwendung in den Ländern empfohlen (Umlaufverfahren Nr. 7/2010).
Mit dem Stand vom 15.09.2015 wurde die Arbeitshilfe um den neuen Anhang 3 "Empfehlungen zur Verhältnismäßigkeitsbetrachtung bei der Entscheidung über die Durchführung von MNA" erweitert. Die Umweltministerkonferenz hat der Veröffentlichung des aktualisierten Positionspapiers durch Umlaufbeschluss (Umlaufverfahren Nr. 22/2015) zugestimmt.
Auf Vorschlag der LABO wurde vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – eine „Auswertung von MNA-Konzepten in Deutschland - Zustandsanalyse“ in Auftrag gegeben und unter fachlicher Begleitung des ständigen Ausschusses „Altlasten“ (ALA) der LABO durchgeführt. Gegenstand ist eine Analyse zur Bandbreite behördlichen Handelns bei der Umsetzung von MNA-Konzepten, orientiert an den Empfehlungen des LABO-Positionspapiers „Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung“. Der Schlussbericht vom 28.11.2014 zu dieser Auswertung ist auf der Website des UFZ verfügbar.
Seit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV a. F.) im Jahr 1999 bestehen bundeseinheitliche Vorschriften für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Zur Bewertung des Wirkungspfads Boden-Grundwasser sah bereits die BBodSchV a. F. von 1999 die Durchführung einer Sickerwasserprognose vor. Die methodische Vorgehensweise und die Bewertungsmaßstäbe wurden mit der novellierten BBodSchV von 2021 angepasst. Diese trat als Teil der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Mantelverordnung) am 1. August 2023 in Kraft.
Die Arbeitsgruppe „Sickerwasserprognose“ des Altlastenausschusses (ALA) der LABO erarbeitete nach Inkrafttreten der BBodSchV a. F. die länderübergreifend abgestimmten Arbeitshilfen für die Untersuchung und Bewertung des Wirkungspfads Boden-Grundwasser. Dabei handelt es sich um die „Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei orientierenden Untersuchungen“ (LABO 2003) und die „Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen“ (LABO 2008).
Die Neufassung der BBodSchV, die unter anderem Ergänzungen (z. B. zur Einmischungsprognose) sowie Konkretisierungen zum Wirkungspfad Boden-Grundwasser enthält, machte eine Anpassung und Aktualisierung der bisherigen Arbeitshilfen erforderlich. Mit der vorliegenden „Arbeitshilfe zur Sickerwasserprognose“ (Stand: Mai 2024) hat die ALA-Arbeitsgruppe die beiden bisherigen Arbeitshilfen zu einem einheitlichen Dokument zusammengefasst und dabei inhaltlich aktualisiert sowie ergänzt. Diese Arbeitshilfe zeigt einen praxisnahen Weg auf, wie im Rahmen der Altlastenbearbeitung die Vorgaben der BBodSchV zur Sickerwasserprognose fachgerecht und rechtssicher im Vollzug umgesetzt werden können.
Hinweis: Die gemeinsam mit der LAWA erarbeiteten Grundsätze wurden durch Umlaufbeschluss 13/2006 der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Veröffentlichung freigegeben und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.
Die Handlungsempfehlung zeigt und bewertet Maßnahmen für eine verschmutzungsarme Nutzpflanzenernte zur Reduzierung des Schadstofftransfers in Nahrungsketten. Damit steht den Bodenschutzbehörden eine vollzugsgerechte Handlungsempfehlung zur Verfügung, die die notwendigen bodenschutzrechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden – Nutzpflanze vermittelt. Darüber hinaus werden die Bodenschutzbehörden in die Lage versetzt, insbesondere Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Bereich der Nutzpflanzenproduktion und Beweidung unter Berücksichtigung auch ökonomischer Auswirkungen herzuleiten.
Die Umweltministerkonferenz hat mit Beschluss-Nr. 13/2008 vom 21. Mai 2008 der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Der Altlastenausschuss stellt eine zusammenfassende Darstellung der Förderinstrumente für die Erkundung und Sanierung von Altlasten in den Bundesländern zur Verfügung.
Aus technischen Gründen werden die aufgeführten Dateien der Förderrichtlinien in einer gesonderten Zip-Datei bereitgestellt.
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen sind trotz aller Bemühungen um Verfahrensverbesserungen und Qualitätssicherung mit Unsicherheiten behaftet. Vielfach wird diese Unsicherheit in Form von Messwertschwankungen bei Wiederholungsuntersuchungen sichtbar. Ein adäquater Umgang mit der Ergebnisunsicherheit ist insbesondere für die Bewertung der Analysenergebnisse im Hinblick auf eine Über- oder Unterschreitung von Prüf- oder Maßnahmenwerten von erheblicher Bedeutung. Gleichwohl trifft das Gesetz keine Aussage darüber, wie mit derartigen Mess- und Ergebnisunsicherheit zu verfahren ist. Auch existierte bislang kein Konzept zu der Frage, inwiefern Mess- und Ergebnisunsicherheiten bei Vollzugsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Anlässlich dessen wurde auf der 60. LABO-Sitzung unter TOP 7.8, Ziffer 2 die Einrichtung einer gremienübergreifenden Arbeitsgruppe bestehend aus dem ALA, dem Ständigen Ausschuss „Vorsorgender Bodenschutz“ (BOVA), des Ständigen Ausschusses „Recht“ (BORA) und des „Fachbeirats Bodenuntersuchungen“ (FBU) zur Erarbeitung eines entsprechenden Eckpunktepapiers beschlossen.
Das Eckpunktepapier enthält fachliche Empfehlungen zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV, welche Komponenten der Unsicherheit in welcher Form bei Entscheidungsprozessen bei Messergebnissen im Nahbereich von Beurteilungswerten einbezogen werden können. Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich der orientierenden Untersuchung. Die Hinweise lassen sich zugleich analog auch auf Bodenuntersuchungen in anderen Schritten der Altlastenbearbeitung sowie mit Einschränkungen auch im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes anwenden.
Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 48/2024 die "Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV" zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.