Ein Ziel der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL oder IED) und ihrer nationalen Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der Neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ist die Vorsorge gegen das Entstehen erheblicher Verschmutzungen von Boden und Grundwasser, die durch den Betrieb von IE-Anlagen verursacht werden können.
Diesem Zweck dienen drei Instrumente:
Nach der Erarbeitung zunächst separater thematischer Arbeitshilfen werden diese mit der Vorlage der Gesamtarbeitshilfe zu einem zentralen Dokument zusammengeführt. In dieser Fassung wurden die inhaltlichen Ausführungen insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung und Zusammenführung der Quellen, die Konkretisierung der systematischen Beurteilung des Verschmutzungsrisikos, die vollzugsvereinfachende Nutzung der Wassergefährdungsklassen sowie eine harmonisierte Boden- und Grundwasseruntersuchung und -analytik überarbeitet. Maßgebliche Ziele waren die adressatengerechte Verständlichkeit, die konsistente Lesbarkeit und die Reduzierung fachlich-inhaltlicher Redundanzen.
Ferner wurden die inhaltlichen Ausführungen insbesondere im Hinblick auf:
aktualisiert, weiterentwickelt und zusammengefasst.
Die Arbeitshilfe wurde durch die 66. LABO am 26.09.2024 in Potsdam beschlossen. Die UMK hat die Arbeitshilfe sodann mit dem Umlaufbeschluss Nr. 66/2024 zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.