(Stand 10.08.2023)
Mit der Neufassung der BBodSchV (Artikel 2 der Mantelverordnung, BGBl. 2021 Teil I, S. 2716) ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden.
Um zu gewährleisten, dass auf eine umfängliche und belastbare Vollzugshilfe zu den bodenschutzrechtlichen Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden zurückgegriffen werden kann, war es aus Sicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erforderlich, die bisherige LABO-Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV a.F. grundlegend zu überarbeiten. Mit den hierzu notwendigen fachlichen und rechtlichen Arbeiten hat sie eine Redaktionsgruppe bestehend aus Vertreter*innen des Ständigen Ausschusses Vorsorgender Bodenschutz (BOVA) und des Ständigen Ausschusses Recht (BORA) beauftragt. Die vorliegende Arbeitshilfe berücksichtigt die neue Struktur der BBodSchV, die erweiterten und zum Teil geänderten materiellen Anforderungen sowie den erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 – 8 BBodSchV. Der Vollzugshilfe wurde auf der 64. LABO-Sitzung unter TOP 6.2.1 zugestimmt. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat die Vollzugshilfe im Umlaufverfahren 57/2023 zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung als Download auf der LABO-Homepage zugestimmt.
(Stand 15.06.2023)
Zweck der Übersicht ist es, unabhängig von den laufenden Arbeiten zur Novellierung des Bodenschutzrechts, den Vollzugsbehörden Möglichkeiten aufzuzeigen, Belange des vorsorgenden Bodenschutzes auch bereits nach geltendem Recht über anderweitiges Fachrecht in behördliche Entscheidungsprozesse einzubringen. Der vorsorgende Bodenschutz wird trotz vorhandener Handlungshilfen und positiver Erfahrungswerte in der Praxis häufig unzureichend berücksichtigt.
Die LABO hat dem Übersichtspapier, welches durch eine Kleingruppe des Ausschuss "Recht" (BORA) erarbeitet wurde, auf ihrer 64. Sitzung am 25./26. September 2023 unter TOP 6.1.2 zugestimmt. Die UMK hat es im Umlaufverfahren 56/2023 zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung als Download auf der LABO-Homepage zugestimmt.
aktualisierte Auslegungshilfe (Stand: 19.12.2022)
Die Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie) wurde in Deutschland mit dem Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 in nationales Recht umgesetzt. Dazu wurde seitens des BORA 2009 die Auslegungshilfe "Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes" erarbeitet, welche insbesondere die Schnittstellen zwischen BBodSchG und USchadG erläuterte. Die Umwelthaftungsrichtlinie wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert; insbesondere wurde Art. 18 angepasst. In Folge wurde die Auslegungshilfe überarbeitet; es erfolgten weitere Anpassungen an seit 2009 eingetretene Rechtsänderungen.
Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 15/2023 die aktualisierte Auslegungshilfe „Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung als Download auf der LABO-Homepage zugestimmt.
(zugleich unter Bewertungs- und Vollzugsfragen bei der Altlastbearbeitung)
Die Grundsätze wurden vom gemeinsamen Unterausschuss „Gefahrenabwehr bei Grundwasserverunreinigungen und Grundwassergefährdungen“ der Ständigen Ausschüsse „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und „Altlasten“ der LABO erarbeitet.
Hinweis: Die gemeinsam mit der LAWA erarbeiteten Grundsätze wurden durch Umlaufbeschluss 13/2006 der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Veröffentlichung freigegeben und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.