Die LABO hat anlässlich ihrer 28. Sitzung (12./13. Sept. 2005) beschlossen, die Zusammenstellung der Kennzahlen zur Altlastenstatistik auf der LABO-Homepage zur Diskussion und Weiterentwicklung einzustellen. Der Ausschuss Altlasten der LABO (ALA) hat auf Grundlage abgestimmter Merkmale eine statistische Erhebung mit Kennzahlen zur Altlastenstatistik der Länder erarbeitet. Zur besseren Übersicht wurde die Systematik der Kennzahlen überarbeitet und so verändert, dass sie in einem klar definierten strukturellen Zusammenhang stehen.
Es wird gebeten, etwaige Anmerkungen und Hinweise zu der Zusammenstellung an die Geschäftsstelle des Altlastenausschusses zu richten.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung von Hintergrundwerten hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gemeinsam mit den für Abfall und Wasser zuständigen Länderarbeitsgemeinschaften (LAGA, LAWA) in den 1993 erarbeiteten „Einheitlichen Bewertungsgrundsätzen zu vorhandenen Bodenverunreinigungen / Altlasten" (LABO / LAGA / LAWA, 1993) begründet.
1995 wurden erstmals bundesweite und länderspezifische Hintergrundwerte für Böden vorgelegt, die einen Überblick über ubiquitäre Gehalte an Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Böden geben. 1996 bat die LABO das Umweltbundesamt (UBA), eine Aktualisierung der Hintergrundwerte auf der Grundlage der von den Ländern sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung / Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben ermittelten Hintergrundwerte vorzunehmen. In den ersten beiden Auflagen (1995 und 1998) des Berichtes wurden Hintergrundwerte zunächst für den Oberboden und die Auflagehorizonte von Waldböden angegeben.
Verschiedene Fragestellungen des Bodenschutzes, u.a. hinsichtlich des Einbaus von Materialien in den Boden, begründen die Notwendigkeit der Ableitung von Hintergrundwerten auch für Unterböden. Die 3. Auflage (2003) des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthielt folgende inhaltliche Schwerpunkte:
• Aktualisierung der Hintergrundwerte für Oberböden,
• Ableitung von Hintergrundwerten für Unterböden und Untergrund und
• Empfehlungen zur Harmonisierung der zukünftigen Datenerhebung, Analyse und Datenauswertung.
Vor dem Hintergrund einer gegenüber 2003 deutlich verbesserten Datenlage für anorganische und organische Schadstoffe in Böden hat die LABO auf ihrer 41. Sitzung erneut einen Aktualisierungs- und Fortschreibungsbedarf für den LABO-Bericht zu Hintergrundwerten gesehen und der Einrichtung einer Redaktionsgruppe unter Federführung des Umweltbundesamtes zugestimmt.
Die von der Redaktionsgruppe vorgelegte 4. Auflage des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthält gegenüber der 3. Auflage neben der deutlich verbesserten Datenlage folgende wesentliche Ergänzungen:
• Erweitertes Spektrum von anorganischen Schadstoffen; stärkere räumlich/ inhaltliche Differenzierung bei der Auswertung,
• Länderübergreifende Hintergrundwerte für persistente organische Schadstoffe in Oberböden und
• Quantifizierung von Unsicherheiten (Konfidenzbänder) für die Hintergrundwerte für anorganische Schadstoffe (bundesweiter Datensatz).
Die LABO legt nunmehr den aktualisierten Bericht vor und bedankt sich bei allen, die durch Datenerhebung und Diskussion zum Gelingen der 4. Auflage des Berichts beigetragen haben.
Die UMK hat mit Umlaufbeschluss 42/2018 der Veröffentlichung der Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa FU, Version 1.1) zugestimmt. Die Methodensammlung ist auf der Internetseite der LAGA und des FBU veröffentlicht.
Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung stellt eine Zusammenführung der Inhalte der Methodensammlung Abfalluntersuchung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und der Methodensammlung Boden-/Altlastenuntersuchung des FBU dar und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Eine Aktualisierung der harmonisierten Untersuchungsmethoden (Abfall, Boden, Altlasten) wurde im Juni 2021 abgeschlossen. Sie ersetzt die Version 1.1. Die Methodensammlung Methosa FU, Version 2.0 umfasst auch zwei Anlagen: Anlage_1; Anlage_2.
Stand 15.06.2021.